Einen Lift nachträglich einbauen

Nachrüstung bezeichnet den Einbau eines Lifts in ein Gebäude, das bisher über keine Anlage verfügt, etwa im Treppenauge, an einer Aussenwand oder als separater Anbau. Über Liftblick lässt sich eine Anfrage für einen nachträglichen Lifteinbau erfassen. Registrierte Anbieter aus der Schweiz prüfen die baulichen Angaben und melden sich bei Interesse direkt bei der anfragenden Person.

Liftanfrage erfassen

Was Nachrüstung bedeutet

Nachrüstung bezeichnet den Einbau eines Lifts in ein bestehendes Gebäude, das ursprünglich ohne Liftanlage geplant wurde. Möglich sind dabei unterschiedliche Lösungen, etwa im Treppenauge, an einer Aussenfassade oder als Anbau am Gebäude.

Welche Lösung technisch machbar ist, hängt von der vorhandenen Bausubstanz, dem verfügbaren Platz und den Anforderungen des jeweiligen Gebäudes ab.

Typische bauliche Fragestellungen

Bei einer Nachrüstung stellen sich Fragen zum verfügbaren Raum für Schacht oder Fahrbahn, zur Statik des Gebäudes, zur Zugänglichkeit der Haltestellen und zur Integration in das bestehende Treppenhaus oder die Fassade.

Diese baulichen Abklärungen nimmt der jeweilige Anbieter im Rahmen einer Besichtigung vor, Liftblick selbst führt keine baulichen Prüfungen durch.

Geeignete Liftarten für den nachträglichen Einbau

Je nach Gebäude und Platzverhältnissen kommen unterschiedliche Liftarten infrage, etwa ein Homelift für private Mehrfamilienhäuser, ein Treppenlift entlang einer bestehenden Treppe oder ein Plattformlift für kürzere Distanzen.

Details zu den einzelnen Liftarten finden sich auf den Seiten Homelift, Treppenlift und Plattformlift.

Für wen eine Nachrüstung relevant ist

Stockwerkeigentümergemeinschaften in älteren Mehrfamilienhäusern, private Hauseigentümer, Immobilienverwaltungen sowie Architekten, die eine Aufwertung eines Bestandsgebäudes planen, nutzen Liftblick für Anfragen zum nachträglichen Lifteinbau.

Auch Bauträger, die im Rahmen einer Sanierung mehrere Gebäude gleichzeitig prüfen, können entsprechende Anfragen erfassen.

Ablauf und Kosten

Im Wizard werden Angaben zum Gebäude, zu den gewünschten Haltestellen und zu den baulichen Gegebenheiten erfasst. Registrierte Anbieter, die zu diesen Angaben passen, sehen die freigeschaltete Anfrage und melden sich bei Interesse direkt.

Die Kosten einer Nachrüstung hängen stark von den baulichen Voraussetzungen, der gewählten Liftart und dem Umfang notwendiger Nebenarbeiten ab. Liftblick berechnet dazu keine automatischen Preise, die Nutzung bleibt für Anfragende kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Was bedeutet Nachrüstung eines Lifts?
Der Einbau eines Lifts in ein Gebäude, das bisher über keine Liftanlage verfügt.
Ist eine Nachrüstung in jedem Gebäude möglich?
Das hängt von Bausubstanz, verfügbarem Platz und weiteren baulichen Voraussetzungen ab, die ein Anbieter vor Ort prüft.
Welche Liftarten eignen sich für eine Nachrüstung?
Je nach Gebäude etwa Homelifte, Treppenlifte oder Plattformlifte.
Prüft Liftblick die Machbarkeit vor Ort?
Nein, die bauliche Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Anbieter im Rahmen einer Besichtigung.
Was kostet eine Nachrüstung?
Die Kosten hängen von Gebäude, Liftart und Nebenarbeiten ab, Liftblick nennt dazu keine pauschalen Preise.
Können auch Architekten eine Anfrage stellen?
Ja, Architekten und Bauträger können Anfragen im Rahmen von Sanierungsprojekten erfassen.
Ist die Anfrage über Liftblick unverbindlich?
Ja, die Erfassung ist für Anfragende kostenlos und unverbindlich.

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